Ausgabe: Mai 1999
Jugend für Europa
Aktion A.II.1 unterstützt Eigeninitiative von Jugendlichen
Jugendliche mit Initiative und Engagement für ihr Umfeld sind eine
sensible Zielgruppe, die allzu oft nicht ernst genommen und häufig aus dem Blick
insbesondere von Förderinstitutionen gerät. Wenn sich dann noch mehrere Jugendliche
zusammentun, die für die kreative Umsetzung ihrer Ideen womöglich auch Geld benötigen,
wird ihnen nur selten bereitwillige Unterstützung zuteil.
Die EU fördert Jugendinitiativen seit 1989 zunächst unter
verschiedenen Bezeichnungen und seit 1995 als Aktionsbereich A.II.1 im Programm
"Jugend für Europa III". Im Mittelpunkt des Programms steht die Förderung von
Projekten, an denen Jugendliche unmittelbar beteiligt sind, als da wären internationaler
Jugendaustausch, freiwillige Dienste in anderen EU-Ländern und eben Jugendinitiativen.
Letztere unterscheiden sich allerdings klar in einem wesentlichen Punkt von den beiden
vorhergehenden: Jugendinitiativen zielen nicht primär auf eine internationale Begegnung
mit anderen Jugendgruppen, sondern spielen sich zunächst im örtlichen Rahmen der
beteiligten Jugendlichen ab.
Wie eingangs schon angedeutet, sind "Eigeninitiative" und
Kreativität" wichtige Schlüsselbegriffe zur Charakterisierung von
Jugendinitiativen. Diese Fähigkeiten bei Jugendlichen zu wecken und zu fördern und damit
einen Beitrag zur persönlichen Entwicklung zu leisten, ist die eigentliche Absicht, die
sich hinter der Aktion A.II.1 verbirgt. Dementsprechend hoch ist der Stellenwert, den das
Programm und das Deutsche Büro "Jugend für Europa" diesem Aktionsbereich
zumißt, denn wo sonst können Jugendliche zur Verwirklichung von
"Eigeninitiative" durch "Kreativität" eine finanzielle Unterstützung
für ein Projekt über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zwei
Jahren, erwarten?
Dabei stehen natürlich Initiativen, die von Jugendlichen selbst
organisiert werden - das heißt geplant, verwaltet und durchgeführt - ganz deutlich im
Vordergrund der Förderung. Die Aktion A.II.1 in "Jugend für Europa III"
versteht sich insofern nicht als ein Förderinstrument für Programmangebote an
Jugendliche, sondern für Aktivitäten von Jugendlichen. Die Rolle von
Jugendbetreuern/innen soll dabei auf eine unterstützende und beratende Funktion
beschränkt sein. Jugendverbände, Bildungswerke und andere in der Jugendarbeit tätigen
Organsiationen sollten sich von diesem Programmteil in soweit angesprochen fühlen, als
daß sie Jugendinitiativen in ihrem Umfeld mit Hilfe solcher Fördermöglichkeiten eine
finanziellen Basis für deren Aktivitäten eröffnen können.
Das Deutsche Büro ist für die Umsetzung von "Jugend für Europa
III" auf nationaler Ebene zuständig. Um dem besonderen Charakter der Aktion A.II.1 -
Jugendinitiativen Rechnung zu tragen, konnte 1995 die Stiftung MITARBEIT zur Übernahme
wesentlicher Aufgaben gewonnen werden. Diese verfügt bereits über jahrelange Erfahrungen
mit Jugendinitiativ-projekten und ist kompetent, wenn es darum geht, neue Initiativen zu
beraten und begleiten.
...einige Erläuterungen aus den Förderrichtlinien (Vademecum)
Was ist eine Jugendinitiative?
Unter Jugendinitiative wird im Programm Jugend für Europa III
ein von Jugendlichen selbstinitiiertes, selbstverwaltetes Projekt verstanden, das direkt
an den Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen ansetzt. Wesentlich ist dabei, daß
das Projektmanagement in der Eigenverantwortung der Jugendlichen liegt. Eine Betreuung
durch pädagogische Berater/innen kann erfolgen, sie sollte jedoch im Projektverlauf
zugunsten zunehmender Zuständigkeit der Jugendlichen ständig zurückgehen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Jugendliche, die sich in einer Gruppe zusammengeschlossen haben oder
aber Organisationen und soziale Einrichtungen, die für/mit Jugendlichen arbeiten, können
einen Förderantrag stellen.
An wen richtet sich das Programm?
Zielgruppe der Aktion A.II.1 sind Jugendliche im Alter von 15 - 25
Jahren, die in einer Gruppe ein Projekt von Jugendlichen für Jugendliche
planen. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die sich an benachteiligte Jugendliche
richten.
Welche Projekt-Inhalte werden gefördert?
Vorrangig werden Projekte unterstützt, die sich engagieren im Bereich
- Kampf gegen Ausgrenzung, für Völkerverständigung, Antirassismus
- Information zu jugendspez. Themen für Gleichaltrige
zu Themen wie Drogen, Alkohol, Kriminalität, Gesundheit,
Jugendrechten, Chancengleichheit, Chancen in Europa
- Verbreiten lokaler Informationen mit unterschiedlichen Medien
- Umweltschutz
- Kulturelle Aktivitäten
Was ist nicht förderfähig?
Eine Förderung kann nicht für schulische Projekte sowie
Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung erfolgen. Auch sind innerhalb der Aktion A.II.1 keine
Begegnungen förderfähig. Eine Individualförderung kann ebenso nicht erfolgen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die Jugendinitiativen müssen eine deutliche europäische
Dimension erkennen lassen - d.h., sie müssen sich von anderen Projekten, die auf
lokaler, regionaler, nationaler Ebene unterstützt werden, durch einen spez. Bezug zu
Europa abgrenzen. Förderfähige Projekte müssen einen innovativen Ansatz hinsichtlich
ihres Inhaltes oder ihrer Methoden darstellen.
Wie lange ist die Laufzeit der Projekte?
Die Bezuschußung der Jugendinitiativprojekte kann für eine Laufzeit
von mind. drei Monaten bis zu höchstens einem Jahr beantragt werden. In Einzelfällen ist
eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich, sofern nach einem Zwischenbericht eine
Begründung für die Notwendigkeit der Fortsetzung der Förderung eingereicht wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Maximal können 50 Prozent der veranschlagten Projektkosten bis zur
Höchstsumme von 10.000 ECU (ca. 19.000 DM) bezuschußt werden. Ausgezahlt werden mit der
Bewilligung 80 Prozent der Fördersumme, die restlichen 20 Prozent werden erst nach
Vorlage und Prüfung des Abschlußberichtes und der Abrechnung ausgezahlt. Wichtig ist,
daß mit einer Kofinanzierung durch nationale Fördermittel mindestens 50 Prozent
abgedeckt sind. Die Förderung von Personalkosten durch die Europäische Kommission ist
für Jugendinitiativprojekte in der Regel nicht vorgesehen.
Wie ist der Weg der Antragstellung?
Antragsformulare sowie eine unabhängige Information und Beratung gibt
es bei:
Stiftung MITARBEIT
z.Hd. Stefan Kanther
Bornheimer Str. 37
53111 Bonn
Tel.: 0228/60424-13
Email: Stiftung_Mitarbeit@t-online.de
Eingereicht werden die Anträge beim:
Deutschen Büro
z. Hd. Heike Hornig
Hochkreuzallee 20
53175 Bonn
Tel.: 0228/9506-228
Email: jfe@ijab.de
Bis wann muß der Antrag vorliegen?
Die nächsten Antragstermine sind 1. Mai und 1. Oktober 1999
Die Förderdauer beläuft sich auf min. 3, max. 12 Monate. Der
Projektstart muß für den Antragstermin 01.05.99 in der Zeit vom 01.10.99 - 28.02.2000
01.10.99 01.02.00 - 30.06.2000 erfolgen.
Es wäre sinnvoll, sich möglichst frühzeitig mit dem Projektvorhaben
an uns zu wenden, damit evtl. Fragen oder Unklarheiten rechtzeitig besprochen werden
können.
Wie geht es dann weiter?
Die bis zur Antragsfrist vorliegenden Anträge werden auf nationaler
Ebene durch die Stiftung MITARBEIT / das Deutsches Büro Jugend für Europa beim IJAB begutachtet
und von dort in einem Entscheidungsgremium beratschlagt. Eine Entscheidung ist nach 1½
Monaten nach Ablauf der Antragsfrist zu erwarten.
Das Projekt darf erst mit der Bewilligung der Fördermittel erfolgen!
Aktion Grundgesetz für die Rechte der Behinderten
Ich finde es sehr faszinierend und positiv, dass die Platform
"Aktion Grundgesetz" es doch geschafft hat, die unterschiedlichen Verbände und
Organisationen, die es in der Bundesrepublik nun mal gibt, zusammenzubringen. Mich
erstaunt eigentlich, nach diesen zwei Jahren, dass die Leute noch zusammengeblieben sind,
dass sie an der Vision von einer Gesellschaft für alle festgehalten haben und immer noch
diesen gemeinsamen Traum träumen von der Realisierung ihrer Menschenrechte, die im
Grundgesetz festgelegt sind. So die Aussage von Günther Heiden, Publizist aus
Berlin und Mitglied des "Netzwerk Artikel 3". Zitiert ist diese Aussage in einem
Auswertungsartikel in der Zeitschrift AKTION Sorgenkind. Das Magazin. Ausgabe 1/99. Neben
den Hinweisen in jener Zeitschrift finden sich rückblickende und vorausblickende Aussagen
zu dieser Aktion auf einer webiste unter der URL http://www.aktion-sorgenkind.de/grundgesetz
Man kann sagen: Von Nichts kommt Nichts. Positiv gewendet sagte man früher: Gemeinsam
sind wir stark.
Arbeitsloseninitiativen
Ein Verzeichnis bietet in der Bundesrepublik Deutschland eine
Auflistung der Anschriften von Arbeitsloseninitiativen. Neben knapp 800 Anschriften von
Arbeitslosengruppen, -initiativen und -zusammenschlüssen finden sich auch
Umfrageergebnisse hinsichtlich der Entwicklung solcher Organisationen.
Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) e.V. (Hrsg.): Arbeitslosengruppen in Deutschland.
Bonn: Stiftung MITARBEIT, 1998. 174 Seiten DM 8.00
Wolfahrtsstaatsregime und Pflegeleistungen
Ob da in irgendeiner Weise an Goethe gedacht wurde? Er schließlich
schrieb in seinem Faust:
Der Jugend, guter Freund, bedarfst Du allenfalls,
Wenn dich in Schlachten Feinde drängen,
Wenn mit Gewalt an deinen Hals
Sich allerliebste Mädchen hängen,
Wenn fern des schnellen Laufes Kranz
Vom schwer erreichten Ziele winket,
Wenn nach dem heftgen Wirbeltanz
Die Nächte schmausend man vertrinket.
Doch ins bekannte Saitenspiel
Mit Mut und Anmut einzugreifen,
Nach einem selbstgesteckten Ziel
Mit holdem Irren hinzuschweifen,
Das, alte Herren, ist eure Pflicht,
Und wir verehren euch darum nicht minder.
Das Alter macht nicht kindisch, wie man spricht,
Es findet uns nur noch als wahre Kinder.
Im vorliegenden Fall ist es aber wohl ein anderer Grund, dass
Kindheits- und Jugendfragen einerseits, Altersfragen andererseits gemeinsam in einem Buch
behandelt wurden: Es handelt sich schlicht um die Tatsache, dass Pflegedienste mit einer
entsprechenden Ausrichtung im Zentrum der sozialen Dienste überhaupt stehen. M.a.W.: Es
sind jene Dienste, die im Zentrum des Angebots und ebenso der Nachfrage stehen, wenn es um
soziale Dienste geht. Neben dem umfassenden und detaillierten Einblick, den die Studie
hinsichtlich der Leistungen und ihrer Struktur in Dänemark, Schweden, Finnland, den
Niederlanden, England, Frankreich und Deutschland gibt, ist das dahinter stehende
Verständnis einer Einordnung von besonderer Bedeutung: Ausgangspunkt ist die Kritik an
der Typologisierung von Wohlfahrtsstaatsregimen, wie sie in der herrschenden Diskussion
auf Esping-Andersens Arbeit zurueckgefuehrt wird.
Von Dekommodifikation sprechen wir, wenn ein Dienst geleistet wird als
Angelegenheit des Rechts und wenn eine Person den Lebensunterhalt bestreiten kann, ohne
auf den Markt angewiesen zu sein.
Typ des Wohlfahrtsstaats-regimes Liberal Konservativ/Cor-poratistisch
Sozialdemokra-tisch
Werte Arbeitsethik; Stigmatisierung Rechte in Entsprechung von Klasse und
Status Gleichheit, hohe universalistische Standards
Instrumente bedarfsgepruefte Beihilfe, gemaessigte Transfers Privatversicherung
mit staatlichem Rueckhalt Primaere Staatssicherung mit einem hohen Niveau von Leistungen
Ziele Marktstärkung Stärkung der Zivilgesellschaft, Begrenzung des Marktes
Zusammenführung von Wohlfahrt und Beschäftigung; Vollbeschäftigung
Dekommodifikation niedrig Mittel Hoch
Sozialstrukturelle Implikationen Mißtrauen des Mittelstandes gegenüber dem
Staat Erhaltung und Stabilisierung (modest) der Klassenstrukturen Wendung der Mittelklasse
vom Markt zum Staat
Länderbeispiele USA, Canada, Australien, UK Österreich, Frankreich,
Deutschland, Italien Skandinavische Länder
(aus: Peter Herrmann: Sozialarbeit und
Sozialpolitik in Europa siehe unten)
Die von Esping-Andersen (und im Grunde schon vor ihm beispielsweise von
Titmuss) vorgeschlagene Typologie krankt wesentlich an einer verkürzten Sicht, die bei
ihrem Vergleich nicht zuletzt die Analyse von sozialen Diensten ausgeblendet lässt.
Gerade diese sind aber in den heutigen Wohlfahrtsstaatssystemen ein wesentlicher
Bestandteil der De-Kommodifizierung. Sie bestimmen nicht nur deren Grad, sondern ebenso
und wesentlich die Qualität dieses Prozesses. Schließlich sind sie von besonderer
Bedeutung auch für die Stellung der Frauen, die ja nach wie vor wesentlich diejenigen
sind, die vom (Nicht-)Vorhandensein von solchen Pflegeleistungen in ihrem gesamten Dasein
betroffen sind: Sie sind es, die nach wie vor und in allen Ländern zu einem Großteil
Pflegeleistungen informell vornehmen Man sollte keineswegs ausblenden, wenn vom
Aufbrechen traditioneller Familienstrukturen die Rede ist, dass ein Großteil der
Dienste für Kinder und Ältere eben nach wie vor innerhalb der Familie, und
dies bedeutet überwiegend von den Frauen erbracht werden.
Die Betrachtung von Wohlfahrtsstaatsregimen hat so die Aussage
von Rostgaard/Fridberg demnach nichgt nur die Frage nach der De-Kommodifizierung zu
berücksichtigen, sondern ein brauchbarer analytischer Ansatz kann dann darin
bestehen, heraus zuarbeiten, in welcher Weise die staatlichen wohlfahrtsstaatlichen
Arrangements die Einbeziehung anderer Sektoren fördert. In anderen Worten ist die Frage,
wie weit der Staat andere Sektoren in die Lage versetzt, Verantwortung im "welfare
mix" zu übernehmen.
Leider kommt arbeitet der Band diesen Gedanken nicht weiter heraus und
nimmt die Ergebnisse der empirischen Studien so zum Ausgangspunkt für eine kritische
Neubetrachtung der Typology von Esping-Anderson.
Gleichwohl: Auch so handelt sich um ein schwerwiegendes Werk im
Sinne des dargelegten Materials und auch im unmittelbaren Sinn, die die knapp 600 Seiten
darstellen.
Tine Rostgaard and Torben Fridberg: Caring for Children and Older
people - A Comparison of European Policies and Practices. Social Security in Europe 6. The
Danish National Institute of Social Research 98:20. ISBN 87-7487-608-2. 597 p. Dkk.
310,00.
Andere Schriften, die in diesem Zusammenhang von Interesse sind:
Wenn auch schon aus dem Jahr 1996, sind nach wie vor von großer
Bedeutung:
Schulte, Bernd: Altenhilfe in Europa. Rechtliche, institutionelle und
infrastrukturelle Bedingungen Vergleichender Gesamtbericht. Stuttgart/Berlin/Köln:
Verlag W. Kohlhammer. Bd. 132.1 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend.
Altenhilfe in Europa. Länderberichte [Dänemark, Niederlande,
Vereinigtes Königreich, Frankreich, Spanien]. Stuttgart/Berlin/Köln: Verlag W.
Kohlhammer. Bd. 132.2 der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
Kontakt: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Rochusstrasse 8 10. FRG 53123 Bonn
Altenhilfe in Europa
Im Druck befindet sich die Dokumentation eine Tagung des
Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung
zum Thema Altenhilfe in Europa. Die Tagung fand Ende 1998 in Frankfurt/M. als Internationale Fachtagung zum Auftakt des
Jahres 1999 als Internationales Jahr der Senioren der Vereinten Nationen statt.
Durch die Vorstellung der Erfahrungen aus verschiedenen Ländern soll
ein Beitrag geleistet werden zu den Zielen des Internationalen Jahres. Die Umsetzung
besteht in einem aktiven Einsatz für eine positive Vision des Alters gemäß den
Prinzipien der Vereinten Nationen hinsichtlich der Senioren. Dabei handelt es sich um
folgende fünf Grundsatzziele: Unabhängigkeit, gesellschaftliche Teilhabe, Pflege,
Selbsterfüllung und Würde. (aus dem Vorwort)
Inhalt:
Vorbemerkung (Peter Herrmann)
Altenhilfe in den Niederlanden (Frits Nordam)
Grußwort (Barbara Stolterfoht)
Struktur der Altenhilfe in den Niederlanden am Beispiel der Stadt Den
Helder (Mervyn Steegers)
Altenhilfe in Polen aus Sicht des Selbsthilfevereins Vis Vitalis (Aleksandra
Plackowska)
Altenhilfe in der Ukraine (Alexander A. Polyakov)
Altenhilfe in Deutschland Reformperspektiven aus
rechtsvergleichender Sicht (Bernd Schulte)
Anhang
Schutz und Aufwertung der älteren Menschen. Maßnahmen zugunsten
pflegebedürftiger älterer Menschen (Gesetz der italienischen Region Emilia Romagna)
Tagesordnung
Eine Folgetagung ist bereits geplant. Sie findet voraussichtlich Mitte
September in Darmstadt statt.
Kontakt: Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung. Frau Sonja
Lindner-Ehrfurt. Dostojewskistr. 4. FRG 65187 Wiesbaden
Sozialarbeit und Sozialpolitik in Europa Trojanisches Pferd oder
Spartakus?
Unter diesem Titel legt die European Social, Organisational and
Science Consultancy (ESOSC), Aghabullogue, Eire den ersten Band einer eigenen
Veröffentlichungsreihe vor der Reihentitel lautet European Social Impulses. Bei
der ersten Veröffentlichung in diesem Rahmen unter dem Titel Sozialarbeit und
Sozialpolitik in Europa Trojanisches Pferd oder Spartakus? (Printausgabe: 9.00
) handelt es sich um die Zusammenstellung zweier Texte, genauer der überarbeiteten
Vortragsmanuskripte:
- Europa Sozial ein ewiger Traum oder eine längst erreichte Realität?
Vortragsausführungen im Rahmen der Fachtagung Funktion und Rolle der Sozialarbeit in
einer zukünftigen Sozialpolitik Europas, 7./8. Juli 1997 an der Fachhochschule
Nordostniedersachsen. Fachbereich Sozialwesen
- Die EU und die Alten. Entwicklungstrends der Alten(-hilfe-)politik in der EU.
Ausführungen für den Vortrag an der Fachhochschule Lüneburg, Januar 1998.
In der Vorbemerkung heisst es: "ESOSC eröffnet mit der
Vorlage dieser Schrift die Publikation einer eigenen Schriftenreihe, in der in loser Folge
Aufsätze, Vortragsausarbeitungen oder Ideenskizzen veröffentlicht werden sollen.
In der Reihe sollen vor allem Materialien publiziert werden, um sich
Themen zu nähern, die für die Entwicklung der Sozialarbeit in einem EU-Kontext relevant
sind. Hierzu gehören sowohl grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration als auch
Teilfragen, die sich mit spezifischen Feldern der Sozialpolitik und -arbeit im Kontext der
Europäischen Entwicklung befassen.
Weitere Themenfelder richten das Augenmerk auf Fragen der
Dritte-Sektor-Forschung, Organisationssoziologie oder auch Sozialpolitik allgemein.
Ermutigt wird dabei ein Ansatz, der über ein disziplinär-eng ausgerichtetes Verständnis
hinausgeht: Interdisziplinarität ist hierbei ebenso ein Faktor wie die Einbeziehung von
grundlegenden Gedanken aus relevanten Disziplinen wie beispielsweise Soziologie,
Politikwissenschaft, Ökonomie, Rechtswissenschaft etc.
Weiter wird "ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass sich
die Veröffentlichungen in diesem Rahmen als Diskussions- und Arbeitspapiere verstehen:
Was allgemein schon für die Arbeit in unseren Bereichen gilt, das nämlich
letztgültige Weisheiten kaum zu erlangen sind, gilt in besonderem Masse für
die hier vorgelegten Schriften. Dies bedeutet auch, dass teils ältere Texte zur
Veröffentlichung kommen, soweit wir der Auffassung sind, das damit Positionen zugänglich
gemacht werden, die einen Einblick auch in die Entwicklung eines Diskussionsgebietes geben
können.
Teils werden die Schriften neben der beim Institut zu bestellenden
Printausgabe auch als downloads auf der homepage von ESOSC zu finden sein.
Kontakt und Bestellungen [Versand erfolgt gegen Nachnahme]:
Institute for Independent Research
Dr. Peter Herrmann, The Jasnaja Poljana. Aghabullogue. Clonmoyle. Co.
Cork
Ph. +353.(0)21.334833 or +353.(0)872303335
FAX: +353.(0)21.334826
herrmann@iol.ie
home: http://homepages.iol.ie/~herrmann
Arbeitsorientierung warum nicht?
Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft findet am 17-20 May in
Bonn eine Konfertenz zur Arbeitsoekologie statt Dieses Treffen steht in engem Zusammenhang
mit der Gruendung eines Netzwerks unter dem Namen European Network onWork Organisation
(EWON). Thema der Konferenz sind auch Fragen, die zumindest die Betriebssozialarbeit
zentral beruehren: Arbeitsdesign, Design von Arbeitsplaetzen und Arbeitsumgebung,
Arbeitsbeziehungen zwischen den verschiedenen Gruppen der Betriebszugehoerigen,
Einbeziehung der Beschaeftigten, Teamarbeit, Organisation der Arbeit etc. Die Profession
sollte die Debatte aufmerksam verfolgen und sicher auch versuchen, in ihrem Sinne zu
beeinflussen, denn einzig das Augenmerk auf Produktivitaetssteigerung zu richten, mag zwar
selbst positive Sozialwirkungen aufweisen, doch das kanns nicht gewesen
sein.
Contact: European Foundation for the Improvement for the Living and Working Conditions.
Wyattville Road. Loughlinstown. Co. Dublin. Ireland. Ph.: +353.(0)21.2043100. Telecopie:
+353.(0)1.2826456. e-mai: christine.dibelius@eurofound.ie
Das sind ja Aussichten
"Auch die Nutzung der Kuppel war umstritten. Nachdem sie (die
Kuppel, P.H.) durchgesetzt war, wollte Foster (der zuständige Architekt, P.H.) dort ein
Restaurant einrichten. Wir dagegen fanden es nicht besonders originell, daß oben in der
Kuppel Kaviar gegessen wird und eine Etage drunter im Parlament Sozialgesetze gekürzt
werden."
(Aussage von Peter Conradi (SPD) in einem Interview zum Umbau des Reichstagsgebäudes;
in blickpunkt bundestag, 3/99: 18 ff.)
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